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   BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 9/86   

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https://dejure.org/1986,4820
BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 9/86 (https://dejure.org/1986,4820)
BSG, Entscheidung vom 18.12.1986 - 4a RJ 9/86 (https://dejure.org/1986,4820)
BSG, Entscheidung vom 18. Dezember 1986 - 4a RJ 9/86 (https://dejure.org/1986,4820)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 61, 113
  • NJW 1987, 3151
  • VersR 1988, 1305
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 18.12.1962 - 2 RU 74/57

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

    Auszug aus BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 9/86
    Nach überwiegender Meinung gehört zum Begriff des Unfalls ferner die "Unfreiwilligkeit" (vgl mit zahlreichen Nachweisen Gitter, Schadensausgleich im Arbeitsunfallrecht, Seite 92), so daß sich in Fällen versuchter Selbsttötung - wie hier unter dem Erscheinungsbild des "Verkehrsunfalls" vom 23. Mai 1982 - zugunsten des Rentenbewerbers Unfreiwilligkeit nur dann annehmen läßt, wenn die freie Willensbestimmung zB durch eine Depression wesentlich beeinträchtigt war (BSGE 18, 163, 164f = SozR Nr. 60 zu § 542 RVO aF; Gitter, RVO-Gesamtkomm, aaO, Anm 26 Seite 30/1).

    Bei allem wird zu beachten sein, daß Rechtsprechung und Schrifttum die Auswirkungen einer Unfallursache psychischer Art auf den Betroffenen gemäß der "Eigenart seiner Persönlichkeit" beurteilen (vgl BSGE 18, 163 und Brackmann aaO Seite 489n).

  • BSG, 18.12.1962 - 2 RU 189/59

    Begriff der wesentlichen Teilursache - Die für das Gebiet des bürgerlichen Rechts

    Auszug aus BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 9/86
    Aber auch hinsichtlich der schadensstiftenden Unfallursache ist in der Rechtsprechung weitgehend klargestellt, daß insoweit nicht nur körperliche und organische Geschehensabläufe, von rechtlicher Bedeutung sind (vgl BSGE 18, 173, 175 = SozR Nr. 61 zu § 542 RVO aF; Urteil des Bundessozialgerichts -BSG vom 29. April 1964 - 2 RU 215/60 in DMW 1964 Seite 2299; Urteil vom 24. Februar 1967 - 2 RU 114/65 in SGb 1967, 542; Beschluß des BSG vom 5. Februar 1980 - 2 BU 31/79).
  • BSG, 25.06.1964 - 4 RJ 425/63
    Auszug aus BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 9/86
    An einer solchen Absicht fehlt es bei der - auf "Selbstvernichtung" zielenden - versuchten Selbsttötung (vgl BSGE 21, 163, 165 = SozR Nr. 1 zu § 1277 RVO ).
  • BSG, 05.02.1980 - 2 BU 31/79
    Auszug aus BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 9/86
    Aber auch hinsichtlich der schadensstiftenden Unfallursache ist in der Rechtsprechung weitgehend klargestellt, daß insoweit nicht nur körperliche und organische Geschehensabläufe, von rechtlicher Bedeutung sind (vgl BSGE 18, 173, 175 = SozR Nr. 61 zu § 542 RVO aF; Urteil des Bundessozialgerichts -BSG vom 29. April 1964 - 2 RU 215/60 in DMW 1964 Seite 2299; Urteil vom 24. Februar 1967 - 2 RU 114/65 in SGb 1967, 542; Beschluß des BSG vom 5. Februar 1980 - 2 BU 31/79).
  • BSG, 07.11.1979 - 9 RVg 1/78
    Auszug aus BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 9/86
    In Fällen versuchter Selbsttötung im Zustand unfallbedingter geistiger Beeinträchtigung wird eine psychische Ursache - schon wegen des Kriteriums der Plötzlichkeit des Unfallereignisses - regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn es sich bei ihr um einen psychischen Schock handelt, dh eine schlagartig auftretende schwere psychische Erschütterung, die eine mentale Störung von Krankheitswert, zB eine Depression, hinterläßt (vgl dazu Gitter, RVO-Gesamtkomm aaO, Anm 26 Seite 30/1; Brackmann, aaO, Seite 489 l ff, insbesondere 489n; vgl für das Recht der sozialen Entschädigung BSGE 49, 98, 100 ff = SozR 3800 § 1 Nr. 1).
  • BSG, 24.02.1967 - 2 RU 114/65
    Auszug aus BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 9/86
    Aber auch hinsichtlich der schadensstiftenden Unfallursache ist in der Rechtsprechung weitgehend klargestellt, daß insoweit nicht nur körperliche und organische Geschehensabläufe, von rechtlicher Bedeutung sind (vgl BSGE 18, 173, 175 = SozR Nr. 61 zu § 542 RVO aF; Urteil des Bundessozialgerichts -BSG vom 29. April 1964 - 2 RU 215/60 in DMW 1964 Seite 2299; Urteil vom 24. Februar 1967 - 2 RU 114/65 in SGb 1967, 542; Beschluß des BSG vom 5. Februar 1980 - 2 BU 31/79).
  • BSG, 29.04.1964 - 2 RU 215/60
    Auszug aus BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 9/86
    Aber auch hinsichtlich der schadensstiftenden Unfallursache ist in der Rechtsprechung weitgehend klargestellt, daß insoweit nicht nur körperliche und organische Geschehensabläufe, von rechtlicher Bedeutung sind (vgl BSGE 18, 173, 175 = SozR Nr. 61 zu § 542 RVO aF; Urteil des Bundessozialgerichts -BSG vom 29. April 1964 - 2 RU 215/60 in DMW 1964 Seite 2299; Urteil vom 24. Februar 1967 - 2 RU 114/65 in SGb 1967, 542; Beschluß des BSG vom 5. Februar 1980 - 2 BU 31/79).
  • BSG, 30.06.1965 - 2 RU 175/63

    Unfall infolge eines Arbeitsunfalls - Anwendbarkeit von § 555 RVO -

    Auszug aus BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 9/86
    In der gesetzlichen Unfallversicherung wird Unfall regelmäßig definiert als von außen her auf den Menschen einwirkendes, "körperlich schädigendes" - hierzu ist weiter unten näheres ausgeführt -, plötzliches, dh zeitlich begrenztes Ereignis (vgl zB BSGE 23, 139, 141 = SozR Nr. 1 zu § 555 RVO ; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, Stand: 1. Juli 1986, § 548 Anm 3; Gitter in RVO-Gesamtkomm, Stand: März 1982, § 548, Anm 6).
  • BSG, 27.06.1974 - 5 RKn 38/73

    Hauptberuf - Niedriger eingestufte Tätigkeit - Änderungskündigung - Gründe für

    Auszug aus BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 9/86
    Das im vorliegenden Fall möglicherweise eines Schock auslösende Ereignis - plötzlicher Tod der jungen Freundin durch Gehirnschlag während eines Besuchs beim Kläger - war jedenfalls nicht banaler Art. Als Folge einer durch psychische Ursache (Schock) eingetretenen psychischen Störung (zB Depression) - also "i n f o l g e eines Unfalls" iS von § 1252 Abs. 2 RVO gemäß der auch im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung geltenden Theorie der wesentlichen Bedingung (vgl BSGE 38, 14, 16 = SozR 2600 § 45 Nr. 6; SozR 2200 § 1251 Nr. 69) - kann so der Entschluß zur Selbsttötung im Zustand ausgeschlossener oder wesentlich geminderter freier Willensbestimmung eingetreten sein.
  • BSG, 25.06.1986 - 4a RJ 23/85
    Auszug aus BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 9/86
    Die Annahme des LSG, die versuchte Selbsttötung sei gleichwohl nicht unter einem etwa durch den plötzlichen Tod der Freundin verursachten Schock ausgeführt worden, weil dieser Versuch - ua auch wegen Hinterlassung eines Abschiedsbriefs - "Planung und bemerkenswerte Selbstbeherrschung erkennen" lasse, stellt einen nicht existierenden - revisiblen (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 25. Juni 1986 - 4a RJ 23/85 - mwN; Rauscher, SGb 1986 Seite 47 und Fußnote 42) - allgemeinen Erfahrungssatz auf: Die Planmäßigkeit der Durchführung eines Selbstmordversuchs läßt nicht auf geistige Gesundheit des Täters schließen; es ist kein Selbstmordversuch denkbar, der nicht mit gewisser Planmäßigkeit ausgeführt wird.
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Denn auch psychische Reaktionen können rechtlich wesentlich durch ein Unfallereignis verursacht werden (vgl schon Reichsversicherungsamt, AN 1926, 480; BSG vom 18. Dezember 1962, BSGE 18, 173, 175 = SozR Nr. 61 zu § 542 RVO; BSG vom 29. Januar 1986 - 9b RU 56/84 - BSG vom 18. Dezember 1986, BSGE 61, 113 = SozR 2200 § 1252 Nr. 6; BSG vom 18. Januar 1990 - 8 RKnU 1/89 - vgl im Übrigen Schönberger/Mehrtens/Valentin, aaO, Kap 5.1, S 227 ff; ebenso zum sozialen Entschädigungsrecht BSGE 19, 275, 277 f = SozR Nr. 174 zu § 162 SGG).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Die Unfreiwilligkeit der Einwirkung bei dem, den das Geschehen betrifft, ist dem Begriff des Unfalls immanent, weil ein geplantes, willentliches Herbeiführen einer Einwirkung dem Begriff des Unfalls widerspricht (BSGE 61, 113, 115 = SozR 2200 § 1252 Nr. 6 S 20).
  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 8/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Die Unfreiwilligkeit der Einwirkung bei dem, den das Geschehen betrifft, ist dem Begriff des Unfalls immanent, weil ein geplantes, willentliches Herbeiführen einer Einwirkung dem Begriff des Unfalls widerspricht (BSGE 61, 113, 115 = SozR 2200 § 1252 Nr. 6 S 20).
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